Der Schloßpark Neuwied und der Hochwasserschutz

Station 07 | Neuwied Schloßpark, Neuwied

Erholungsgebiet mit hohem Schutzstatus

Der Bereich zwischen Schloss, Deich, Wiedmündung und Deichtor Schloßstraße ist im Eigentum des Fürsten zu Wied. Bis zur Öffnung für die Öffentlichkeit konnte der Schlosspark nur gegen Zahlung eines Entgeltes besichtigt werden.

Im ersten Pachtvertrag mit der Stadt Neuwied von 1973 sollte der Bevölkerung Gelegenheit zur Erholung und Entspannung gegeben werden. Die Laufzeit betrug zunächst 30 Jahre.

Die Stadt Neuwied musste hierfür den Landschaftsschutz beachten, die bestehende Parkarchitektur erhalten und die dendrologisch wertvollen Gehölze schützen. Die Maßnahmen der Parkgestaltung waren mit dem Fürsten zu Wied abzustimmen.

Bereits 1973 durften Flächen für Spiel, Sport und Erholung angelegt werden. Die Stadt musste auch die Verkehrssicherungspflichten für den Schlosspark übernehmen.

Mit Ablauf des 30-jährigen Pachtvertrages wurde 2003 ein Nachtrag mit einer Dauer von weiteren 10 Jahren (bis 2012) entwickelt. Eine Option ermöglicht der Stadt Neuwied eine Verlängerung um weitere 10 Jahre.

Im Nachtrag wurde auf den Pflegerückstand der Gehölzvegetation und der Grünflächen hingewiesen. Die Stadt musste daher gemeinsam mit der Fürstlich-Wiedischen Verwaltung ein Pflegekonzept analog zum historisch konzipierten englischen Landschaftsgarten erstellen.

Der Schlosspark Neuwied als...

Geschützer Landschaftsbestandteil "N 13"

Das Naturpotenzial des Schlossgartens ist unverkennbar. Daher wurde dieser bereits 1954 vom Landratsamt Neuwied unter besonderen Schutz gestellt. 1981 erfolgte dann die offizielle Ausweisung gemäß dem Landesgesetz über Naturschutz und Landschaftspflege.

Der Schutzzweck ist die Erhaltung des Parks als "Teil von Natur und Landschaft". Ein besonderer Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Schutz zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, zur Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes sowie auf der Abwehr schädlicher Einwirkungen.

Mit dem hohen Schutzstatus der Parkanlage sind gleichzeitig Auflagen verbunden. Außer bei "Gefahr im Verzug" sind alle Maßnahmen und Handlungen, die nicht dem Schutz des Parks dienen, von der Unteren Landespflegebehörde zu genehmigen.

Hierzu zählt beispielsweise das Verletzen des Wurzelwerkes, das Abbrechen von Zweigen oder das Aufstellen von Zelten.

Notwendige Pflegearbeiten oder Arbeiten aufgrund der Verkehrssicherungspflichten, wie umsturzgefährdete Bäume bei z.B. Pilzbefall, können hingegen direkt ohne Genehmigung durch die Stadt Neuwied durchgeführt werden.

Überschwemmungsgebiet am Rhein

Bereits Anfang des Jahrunderts wurden für den Rhein Überschwemmungsgebiete ausgewiesen. Überschwemmungsgebiete (ÜSG) sind aus der Sicht des Hochwasserschutzes in zweierlei Hinsicht von großer Bedeutung.

Zum einen ermöglichen diese das schadlose Abfließen von Hochwasserereignissen, zum anderen kann der Rückhalt von Wasser in den Überschwemmungsgebieten eine Reduzierung des Hochwasserscheitels entlang des Gewässers bewirken und damit das Hochwasserrisiko für Unterlieger vermindern.

Mit der Neufeststellung der Überschwemmungsgebiete 1996 orientieren sich die neuen Grenzen dieser Bereiche an einem aus zurückliegenden Hochwasserdaten errechneten 100-jährlichem Hochwasserereignis.

Innerhalb der neuen Grenze des Überschwemmungsgebietes besteht ein grundsätzliches Verbot, Anlagen herzustellen, zu verändern oder zu beseitigen, die Erdoberfläche zu erhöhen oder Stoffe zu lagern.

Auch Anpflanzungen unterliegen bestimmten Einschränkungen. Für alle Vorhaben im Überschwemmungsbereich ist jedoch die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung möglich, sofern der Wasserabfluß und der Wasserrückhalt durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt werden.

Teil der Denkmalzone "Schloss Neuwied"

Im Jahr 1980 wurde die Denkmalzone "Schloss Neuwied" als geschütztes Kulturdenkmal ausgewiesen.

Schutzzweck ist die Erhaltung und Pflege der barocken Schlossanlage Neuwied der Fürsten zu Wied einschließlich der nach Art des Englischen Landschaftsgartens gestalteten Parkanlagen, also des Schlosspark. Der Eigentümer, der Fürst zu Wied, und der Pächter, die Stadt Neuwied, sind seitdem verpflichtet, die baulichen Anlagen und die Parkflächen "im Rahmen des Zumutbaren" zu erhalten und zu pflegen.

Für das Schloss, denSchlossgarten sowie weitere Gebäude und Ausstattungen besteht daher ein Veränderungsverbot.

Instandsetzungen, Wiederherstellungen und Erhaltungsmaßnahmen bedürfen der Abstimmung mit den Denkmalschutzbehörden.

Der Erddeich im Schlosspark - Hochwasserschutz für die Innenstadt

Erddeich im Norden der Stadt

Luftbild des Erddeiches im Norden der Stadt Neuwied im Bereich des Schlossparks und des Geländes des Stahlwerkes Rasselstein: Am unteren Bildrand ist deutlich zu erkennen, dass die rote Linienführung unterbrochen wurde. Hier übernimmt die beim Deichbau neu angelegte Terrasse des Schlosses Neuwied die Funktion des Hochwasserschutzes.

Die heutige Bebauung der Stadt Neuwied ist bis an den Erddeich am Schlosspark herangebaut. Somit wird die große Schutzfunktion dieses Bauwerks für die Bevölkerung besonders deutlich.

Zur Verminderung des Grundwasserzustroms (Qualmwasser) im Untergrund bei Hochwasser durch die stark durchlässigen Rheinkiesschichten bindet die Kerndichtung in die darüber liegende Auenlehmschicht ein.

Die Neuwieder Hochwasserschutzanlage

Der größte Teil der Neuwieder Hochwasseschutzanlage besteht aus einem Erddeich mit Tonkern. Die Gesamthöhe bzw. die Deichoberkante (11,20 m am Pegel Neuwied) liegt überall einen Meter über dem bisher bekannten höchsten Hochwasserpegel. Die tiefsten Geländepunkte entlang der Deichlinie liegen bis zu vier Meter unter dem höchsten Hochwasser. Diese Zahlen machen deutlich, wie immens die Überflutungen ohne die Schutzfunktion dieses Bauwerkes wären.

Die gesamte Hochwasserschutzanlage ist für ein Hochwasser um neun Meter über dem normalen Wasserstand ausgelegt, wodurch sich ihre zum Teil beträchtliche Höhe ergibt.

Um das Durchdrücken von Qualmwasser unter dem teilweise auf recht durchlässigem Untergrunde liegenden Deiche möglichst einzuschränken, wurde der Tonkern bis in die dichteste Schicht des Untergrundes hinabgeführt.

Schwierigkeiten machte die Beschaffung von 220.000 cbm Lehmboden, der für den Deichbau benötigt wurde. Der Lehmboden wurde vom gegenüberliegenden Rheinufer unterhalb von Weißenthurm entnommen.

Der hier anstehende Hochflutlehm war teilweise stark mit Sand durchsetzt. Daher mussten diejenigen Deichstrecken, die aus den sandigen Schichten des Hochflutlehms geschüttet sind, einen Tonkern von 1,0 m Stärke und bis zur Höhe von 0,5 m unter der Deichkrone erhalten.

Insgesamt sind rd. 25.000 cbm Ton von Ransbach-Baumbach (Westerwald) für den Deichbau verwendet worden.

Für die erforderliche Straßennaufhöhung und Betonbauten wurden insgesamt rund 100.000 cbm Kies benötigt, die größtenteils aus dem Rhein gebaggert wurden.

  • Ein Löffelbagger an der Bodenentnahmestelle in Weißenthurm.
  • Bei der Bodenentnahme in Weißenthurm wurden Nassbagger eingesetzt.
  • Das Foto zeigt das eigens an der Bodenentnahmestelle in Weißenthurm errichtete Schüttgerüst mit einem Verladeschiff.
  • Unter dem heutigen Deich wurde der Tonkern bis auf die dichteste Schicht des Untergrundes hinunter eingebaut.

Die Hochwasserschutzanlage im Schlosspark

Der Schlosspark Neuwied ist ein wichtiger Bestandteil im Hochwasserschutz für die Stadt Neuwied. Die Hochwasserschutzanlage besteht hier aus normalem Erddeich mit Tonkern an der Rückseite des Schlossparkes entlang.

In der Nähe der Wiedbachmündung kreuzt der Hauptsammler die Kanalisation. Dieser führt hier in den Rhein und mußte mit Schieber und Rückschlagklappe ausgestattet werden, um ein Eindringen des Hochwassers durch dieses Rohrsystem zu verhindern.

Nach dem Hauptsammler durchquert die Deichlinie die hochliegende Eisenbahnstrecke Köln – Ehrenbreitstein, durch die der Tonkern des Deiches hindurchgeführt wurde und kreuzt die Bundesstraße 42 mittels eines Wassertors. Die Straße wurde bis zur hochgelegenen Wiedbrücke angehoben, um für den starken Autoverkehr die Übersichtlichkeit zu wahren und auch bei Hochwasser die sichere Verbindung mit Irlich zu gewährleisten.

In der ursprünglichen Planung war im Hinblick auf die Schonung des Schlosses und des Parks eine Trassenführung des Deiches am Rheinufer entlang vorgesehen. So wäre etwa die Hälfte des Schlossparks vor Hochwasser gesichert gewesen. Dies wurde jedoch vom Schlossherrn

Fürst Friedrich zu Wied (1872-1945) abgelehnt, weil er die Gefahr sah, dass der Park oder Teile davon, nach dem diese vor Hochwasser geschützt worden wären, als Bauland ausgewiesen werden könnten. In Abstimmung mit der Fürstlich-Wiedischen Verwaltung entschied sich der städtische Deichausschuss für eine schlossnahe Linienführung.

Der an das untere Ende der Deichmauer anschließende Erddeich verlässt unterhalb des Schlosses das Rheinufer, lässt den tiefliegenden Schlosspark ausgedeicht und kreuzt den Park unmittelbar an der Gartenfront des Schlosses. Der Deichbau erforderte einen erheblichen Eingriff in den Schlosspark und erforderte das Fällen zahlreicher alter Bäume.

Der Fußboden im Schloss liegt 10 cm über dem höchsten bekannten Hochwasser. Daher war es möglich, eine 8 m breite und 80 m lange Gartenterrasse mit 90 cm Brüstungshöhe als Hochwasserschutz anzuordnen, die direkt an die Deichmauer anschließt. Die Freitreppe zum Park wird bei Hochwasser durch mobile Verschlussplatten aus Stahl abgeschlossen.

Um den Charakter der Schlosses zu erhalten, entschied man sich den Erddeich hier als hochwassersichere Terrasse auszugestalten und an die Architektur des Schlosses anzulehnen.
Der Blick von der Schlossterrasse beim Hochwasser 1993 zeigt, dass bei Hochwasser der gesamte Schlosspark überflutet ist. Die Treppenaufgänge im Vordergrund sind mit Schottwänden verschlossen.
Der Erddeich im hinteren Teil des Schlossparks ist bei Hochwasser für den Schutz der angrenzenden Wohnbebauung von großer Bedeutung.
Quellennachweis:
Deichamt, Servicebetriebe Neuwied
Amt für Immobilienmanagement
errichtet vom
Förderverein Neuwieder Deich e.V.
www.deichinfo.de