Die Feldkirche im Mittelalter
Die Kirchengemeinde Feldkirchen ist eine der rechtsrheinischen Urpfarreien. Bereits im 8. Jahrhundert befand sich an dieser Stelle eine hölzerne Kirche. 1204 wird die Kirchengemeinde Feldkirchen zum ersten Mal als "Veltkirgen" in einer Grenzbeschreibung des Klosters Sayn urkundlich erwähnt.
Die heutige Steinkirche wurde zu dieser Zeit als Stiftung des Augustinerinnenklosters St. Thomas bei Andernach errichtet, das über umfangreiche Ländereien in Neuwied - Fahr und Neuwied - Gönnersdorf verfügte. Der Westturm wurde erst 10 Jahre später fertiggestellt.
In der Mitte des 13. Jahrhunderts werden die romanischen Seitenschiffe, die bereits gotische Einflüsse aufweisen, ergänzt.
Die Präsentations- und Kollaturrechte der Pfarrstelle führte zu langanhaltenden Streitigkeiten zwischen den Grafen zu Wied und den Burgherren von Hammerstein. Beide Parteien beanspruchten das Besetzungsrecht der Kirche für sich alleine. Erst 1452 fand man hierzu eine Einigung.
Die Reformation
Die Geschichte der evangelischen Kirchengemeinde beginnt mit dem Übertritt des Grafen Hermann von Wied, Kurfürst und Erzbischof von Köln, zur Reformation unter dem Einfluss des Straßburger Reformators Martin Butzer. Bereits 1556 sind lutherische Visitationen durchgehend bezeugt.
Nach dem Tod des Grafen Hermann von Wied auf Burg Altwied trat sein Neffe Johann IV. die Nachfolge an, der als eigentlicher Reformator der Grafschaft Wied angesehen wird. Nach seinem Regierungsantritt bekannte er sich öffentlich zur "Confessio Augustana" und vollendete zwischen 1542 und 1546 – nicht ohne Konflikte mit den Erzbistümern Trier und Köln – die Reformation in seinem Herrschaftsbereich.
Durch die etwa 1630 durchgeführte Gegenreformation des ursprünglich zur Gemeinde gehörenden Ortes Irlich verkleinert sich der Parochialbezirk schließlich auf die Orte Fahr, Gönnersdorf, Hüllenberg, Rodenbach, Rockenfeld und Wollendorf.
1707 wurde in der Residenzstadt Neuwied eine neue Kirchenordnung eingeführt, die die Pflichten der Seelsorger, des Presbyteriums und der Gemeindemitglieder detailliert regelte.
Kirchenfenster der Feldkirche